Bundeskanzlerin
Angela Merkel war Ende Oktober 2015 wieder einmal in China. Bei jedem Besuch
spricht sie mehr oder weniger offen und mehr oder weniger pflichtgemäß ganz
allgemein die Menschenrechtslage in China an.
Dabei wird aber offenbar jedem
Konflikt aus dem Wege gegangen. Wenn es zu einer konkreten schwersten
Verletzung der Menschenrechte kommt, besteht das gemeinsame Interesse der
deutschen wie der chinesischen Stellen darin, daraus keinen Fall zu machen,
selbst wenn dabei ein deutscher Staatsbürger um sein Leben kommt. Das
Bundeskanzleramt handelt jedenfalls so, daß es – mit oder ohne Auftrag – solche
Fälle von der Bundeskanzlerin fernhält.
Das gemeinsame Interesse auf Vermeidung
von Konflikten ist stärker als die Suche nach der Wahrheit und ein Einzelfall,
in dem man Aufklärung einfordern müßte, wäre nicht willkommen.
Auszug aus einem Schreiben des Bundeskanzleramts vom 5.8.2010 als Antwort auf die Mitteilung über einen unnatürlichen Todesfall eines deutschen Bundesbürgers in Peking.
Das Bundeskanzleramt hat das Schreiben "abgewimmelt" und das Auswärtige Amt ebenfalls.